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Zahnimplantate

Kosten, Rückerstattung und Steuer

Was kostet bei Ihnen ein Zahnimplantat?

Dies ist eine häufig per Email gestellte Frage. Leider kann man darauf keine allgemeingültige Antwort geben. Die Individualität jedes  Patient hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten, der Ansprüche und weiterer Faktoren lassen auf diese Frage keine allgemeingültige Antwort zu. Zusätzlich untersagen es die Zahnärztlichen Werberichtlinien Kosten für zahnärztliche Leistungen auf im Internet zu nennen.

Fair kalkulierte Preise

Unsere Praxis zählt jedoch sicher nicht zu den teuersten aber auch nicht zu den allergünstigsten. Soviel sei gesagt. 

Wir haben bisher noch für die meisten unserer Patienten eine passende Lösung gefunden und bemühen uns eine Behandlung nicht an den Kosten scheitern zu lassen.

Fixpreise, die eingehalten werden.

Es wird immer eine absolute Kostentransparenz angestrebt. Der einmal vereinbarte Preis wird dann auch für die geplante Leistung eingehalten. 

 

Vor Behandlungsbeginn wird immer ein Heil und Kostenplant erstellt und besprochen. Bei kleineren Planungen ist das mündlich möglich. Eine größere geplante Arbeit wird im Vorfeld immer schriftlich festgehalten.

 

Wir halten Abstand von unrealistischen Preisversprechen bei denen im Laufe der Behandlung ungeplante Zusatzkosten entstehen.  Gelegentlich wechseln Patienten im Laufe einer auswärtigen Behandlung zu uns, da die endgültigen Kosten teilweise nicht vollständig kommuniziert wurden. 

Gemeinsam gilt es die passende Lösung zu finden.

Und das in vielerlei Hinsicht. Erwartungshaltung an die Lebensqualität, Dauer, medizinische Voraussetzung und Budget sind nur einige Variablen die auf die Gesamtbehandlung Einfluss nehmen.

Prinzipiell ist es möglich einen Ratenzahlungsplan zu vereinbaren. Sind viele kleine Raten angestrebt, empfehlen wir eher einen Kosumkredit. Beides können wird gerne im Zuge der Fallplanung besprechen.

 

Rückerstattung

Zahnimplantate sind reine Privatleistungen. Je nach Versicherung wird Ihnen ein Zuschuss gewährt. 

Bei der BVA sind es 350€ für das Implantat und 200€ für die Krone. Bei medizinischen Sonderfällen kann noch darüber hinaus ein Sonderzuschuss gewährt werden.

SVS, KFA
Die meisten gesetzlichen Versicherungen gewähren auch bei medizinischen Sonderfällen wie zum Beispiel nach Tumorerkrankungen einen Zuschuss zu einer Implantatbehandlung.

Sie können Ihre Zahnarztrechnung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Die Kosten für Zahnbehandlungen generell sind prinzipiell in der Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung absetzbar. Hier können Sie die Kosten für sich selbst, Ihre Kinder und für Ehepartner mit geringem oder keinem Einkommen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. 

Dies empfehlen wir mit dem Steuerberater im Vorfeld abzuklären. Ebenso tragen sie üblicherweise einen kleinen Selbstbehalt, der von Ihrem Einkommen abhängt.